Als "Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" sind auch die kalkulatorischen Mieten für die eigengenutzten Grundstücke und Bauten auszuweisen.
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RechPensV § 29 Erträge aus Kapitalanlagen
Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds
Referenzen
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