Zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr ist anzustreben, die Zuständigkeiten für Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs zusammenzuführen. Das Nähere regeln die Länder.
RegG § 3 Regionalisierung
Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 620/17
31. Juli 2018
|
3 StR 620/17 | 31. Juli 2018 |