Über die Erlaubnis ist dem Buchmacher sowie jedem Gehilfen als Ausweis eine Urkunde auszustellen, aus der sich die Nebenbestimmungen der Erlaubnis ergeben.
RennwLottGABest § 7
Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.