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RheinSchPersV § 8.01 Allgemeine Bestimmungen

Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein

Wer ein Radarpatent erwerben will, muss

a)
mindestens 18 Jahre alt sein;
b)
Inhaber eines Schifferpatentes und
c)
Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses sein.

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