RheinSchPV 1994 § 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen

Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (Anlage zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung)

Sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

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