Sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
RheinSchPV 1994 § 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (Anlage zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung)
Referenzen
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