RheinSchPV 1994 Anlage 1 Unterscheidungsbuchstabe oder -Buchstabengruppe des Landes, in welchem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt

Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (Anlage zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 2262;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


(nur Hinweis) A : Österreich B : Belgien BG : Bulgarien BIH : Bosnien und Herzegowina BY : Weißrussland CH : Schweiz CZ : Tschechische Republik D : Deutschland F : Frankreich FI : Finnland HR : Kroatien HU : Ungarn I : Italien L : Luxemburg LT : Litauen MD : Republik Moldavien MLT : Malta N : Niederlande NO : Norwegen P : Portugal PL : Polen R : Rumänien RUS : Russische Föderation SE : Schweden SI : Slovenien SRB : Serbien SK : Slowakei UA : Ukraine

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