RHmV 1994 Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1)

Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln

( Inhalt: Nicht darstellbare Liste A und B,
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 2086 - 2093;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote )

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