RHmV 1994 Anlage 4 (zu § 1 Abs. 2 bis 4)

Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln

(Inhalt: Nicht darstellbare Liste A und B
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 2131 - 2137;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

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