Diese Verordnung gilt ab dem 11. Januar 2009, mit Ausnahme des Artikels 29, der ab dem 11. Juli 2008 gilt.
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Rom-II-VO Art. 32 Zeitpunkt des Beginns der Anwendung
VERORDNUNG (EG) Nr. 864/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES — vom 11. Juli 2007 — über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“) — Erklärung der Kommission zur überprüfungsklausel (artikel 30)
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