Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Restrukturierungsfonds-Verordnung vom 20. Juli 2011 (BGBl. I S. 1406), die durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. Juni 2012 (BGBl. I S. 1375) geändert worden ist, außer Kraft.
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RStruktFV 2015 § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute
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