Bei der Berechnung von Zusatzrenten aus der FZR werden als Zurechnungszeiten angerechnet
- 1.
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Zeiten vom Eintritt der Invalidität bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres bei der Zusatzinvalidenrente, sofern der Versicherte nicht vor Feststellung der Invalidität aus der FZR ausgetreten ist, - 2.
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Zeiten des früheren Bezugs einer Zusatzinvalidenrente.