Bei der Berechnung des
- 1.
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beitragspflichtigen Durchschnittseinkommens, - 2.
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Durchschnittseinkommens für Zusatzrenten, - 3.
-
Monatsbetrags der Renten aus der Sozialpflichtversicherung, - 4.
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Zuschlags für Untertagetätigkeiten und - 5.
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Monatsbetrags der Zusatzrenten