RÜG § 40 Berechnung von Geldleistungen

Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung

Bei der Berechnung des

1.
beitragspflichtigen Durchschnittseinkommens,
2.
Durchschnittseinkommens für Zusatzrenten,
3.
Monatsbetrags der Renten aus der Sozialpflichtversicherung,
4.
Zuschlags für Untertagetätigkeiten und
5.
Monatsbetrags der Zusatzrenten
ist auf volle Deutsche Mark aufzurunden.

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