Der Antrag auf Zuteilung einer Kennnummer muss sich jeweils auf eine Partie von Kleinpackungen beziehen und folgende Angaben enthalten:
- 1.
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bei Zertifiziertem Saatgut und Handelssaatgut - a)
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die Art, - b)
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bei Zertifiziertem Saatgut die Sortenbezeichnung, - c)
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die Anerkennungs- oder Zulassungsnummer;
- 2.
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bei Saatgutmischungen - a)
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den Verwendungszweck, - b)
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die Mischungsnummer;
- 3.
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das Gewicht der Partie oder Teilmenge der Partie, die für die Herstellung der Kleinpackungen verwendet werden soll; - 4.
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die vorgesehenen Nennfüllmengen der Kleinpackungen und die vorgesehene Zahl der Kleinpackungen je Nennfüllmenge.