SaatVerkG 1985 § 41 Förmliches Verwaltungsverfahren

Saatgutverkehrsgesetz *)

Auf das Verfahren vor den Sortenausschüssen und den Widerspruchsausschüssen sind die Vorschriften der §§ 63 bis 69 und 71 des Verwaltungsverfahrensgesetzes über das förmliche Verwaltungsverfahren anzuwenden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von