Die Anerkennungsstelle kann mit Wirkung für die Anerkennung von Saatgut einer Sorte,
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deren Zulassung beantragt ist oder - 2.
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deren Eintragung in ein der Sortenliste entsprechendes Verzeichnis eines anderen Vertragsstaates beantragt ist und deren Erhaltungszüchtung im Inland durchgeführt wird,