Die zuständige Behörde kann eine Sammelerlaubnis erteilen, wenn ein Datenanbieter
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Darstellungen von Daten mit stark vermindertem Informationsgehalt oder Metadaten für jedermann zugänglich machen oder - 2.
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sensitive Anfragen, die in gleichartiger Weise von derselben Person für eine unbestimmte Anzahl von Daten eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems angefragt werden, bedienen will.