SCEAG Inhaltsübersicht

Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE)

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Kontrolle der Gründung § 3 Eintragung § 4 Zulassung investierender Mitglieder   Abschnitt 2 Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch Verschmelzung § 5 Bekanntmachung § 6 Verschmelzungsprüfer § 7 Verbesserung des Umtauschverhältnisses § 8 Ausschlagung durch einzelne Mitglieder § 9 Gläubigerschutz bei Verschmelzung   Abschnitt 3 Sitz und Sitzverlegung § 10 Auseinanderfallen von Sitzstaat und Hauptverwaltung § 11 Gläubigerschutz bei Sitzverlegung; Negativerklärung   Abschnitt 4 Aufbau der Europäischen Genossenschaft     Unterabschnitt 1   Dualistisches System § 12 Bestellung der Mitglieder des Leitungsorgans § 13 Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans § 14 Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans § 15 Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans § 16 Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans     Unterabschnitt 2   Monistisches System § 17 Anmeldung und Eintragung § 18 Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats § 19 Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Verwaltungsrats § 20 Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats § 21 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder § 22 Geschäftsführende Direktoren § 23 Vertretung § 24 (weggefallen) § 25 Angaben auf Geschäftsbriefen § 26 Anmeldung von Änderungen § 27 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses     Unterabschnitt 3   Generalversammlung § 28 Einberufung durch Prüfungsverband § 29 Mehrstimmrechte § 30 Stimmrechte investierender Mitglieder § 31 Sektor- und Sektionsversammlungen   Abschnitt 5 Jahresabschluss und Lagebericht § 32 Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts § 33 Offenlegung § 34 Prüfung   Abschnitt 6 Zuständigkeits-, Straf- und Bußgeldvorschriften § 35 Zuständigkeiten § 36 Straf- und Bußgeldvorschriften Abschnitt 7 Schlussbestimmungen § 37 Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz § 38 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie § 39 Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz

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