Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Rechtsvorschriften und Normen, - 6.
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Kommunikation und Information, - 7.
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Planen von Arbeitsabläufen, - 8.
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Bedienen und Warten von Betriebsmitteln, - 9.
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Umgang mit und Anwendung von Gefahrstoffen, - 10.
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Umgang mit und Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln, - 11.
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Sichern des Arbeitsbereiches, - 12.
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Feststellen von Schädlingsbefall im Gesundheits- und Vorratsschutz, Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz, - 13.
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Planen und Durchführen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz, - 14.
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Kundenberatung, - 15.
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Qualitätssichernde Maßnahmen.