SchfAusbV 2012 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger und zur Schornsteinfegerin

Der Ausbildungsberuf Schornsteinfeger und Schornsteinfegerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe 12 „Schornsteinfeger“ der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.

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