Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister für Handel und Versorgung in Übereinstimmung mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane.
SchKiSpV § 27
Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.