SchKiSpV § 6

Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung

Für die Herstellung und den Transport bzw. für die Herstellung und die Ausgabe, einschließlich der Naturaleinsatzkosten, gelten je Portion Schüler- und Kinderspeisung folgende Richtpreise:

- beim Naturaleinsatz von 1,- M Richtpreis 1,60 M - beim Naturaleinsatz von 1,20 M Richtpreis 1,90 M - beim Naturaleinsatz von -,80 M Richtpreis 1,35 M.

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