Gemäß § 27 der Verordnung vom 16. Oktober 1975 über die Schüler- und Kinderspeisung (GBl. I Nr. 44 S. 713) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt:
SchKiSpVDBest 1 Eingangsformel
Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.