SchleusV § 14 Inkrafttreten

Verordnung über den Betrieb der Schleusenanlagen im Bereich des Nord-Ostsee-Kanals, des Achterwehrer Schifffahrtskanals, des Gieselau-Kanals und der Eider

Diese Verordnung tritt am 1. November 1999 in Kraft; ...

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