SchneidwMAusbV § 1 Anwendungsbereich

Verordnung über die Berufsausbildung zum Schneidwerkzeugmechaniker/zur Schneidwerkzeugmechanikerin

Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Schneidwerkzeugmechaniker/Schneidwerkzeugmechanikerin nach der Handwerksordnung.

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