In der Aufschrift sind das Amtsgericht und die Nummer des Registerblatts anzugeben.
SchRegDV § 33
Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
In der Aufschrift sind das Amtsgericht und die Nummer des Registerblatts anzugeben.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.