Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

SchRegDV Anlage 6 (zu § 44)

Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

(Inhalt: nicht darstellbares Muster,
Fundstelle: BGBl. I 1994, 3652)

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.