Bei der Anmeldung eines Binnenschiffs sind anzugeben:
- 1.
der Name, die Nummer oder das sonstige Merkzeichen des Schiffs; - 2.
die Gattung und der Hauptbaustoff; - 3.
der Heimatort; - 4.
der Bauort, die Schiffswerft, auf der das Schiff erbaut worden ist, und das Jahr des Stapellaufs, es sei denn, daß dies nur mit besonderen Schwierigkeiten zu ermitteln ist; - 5.
bei Schiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, die größte Tragfähigkeit, bei anderen Schiffen die Wasserverdrängung bei größter Eintauchung sowie bei Schiffen mit eigener Triebkraft außerdem die Maschinenleistung; - 6.
der Eigentümer, bei mehreren Eigentümern die Größe der einzelnen Anteile; - 7.
der Rechtsgrund für den Erwerb des Eigentums.