Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
SchSiAusbV 2008 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.