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SchuhfAusbV 2017 § 11 Prüfungsbereiche von Teil 2

Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Herstellen von Schuhen,
2.
Schuhtechnik sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.

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