Diese Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger/zur Schuhfertigerin vom 11. Mai 1998 (BGBl. I S. 909), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Februar 2011 (BGBl. I S. 262) geändert worden ist, außer Kraft.
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SchuhfAusbV 2017 § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin
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