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SchuhfAusbV 2017 § 5 Ausbildungsplan

Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.

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