Diese Verordnung tritt am 1. März 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Schuhfertigung vom 8. November 2002 (BGBl. I S. 4401), die zuletzt durch Artikel 16 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010) geändert worden ist, außer Kraft.
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SchuhfIndMeistPrV 2013 § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Schuhfertigung und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Schuhfertigung
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