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SchwbAV 1988 § 28a Leistungen an Integrationsprojekte

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

Integrationsprojekte im Sinne des Kapitels 11 des Teils 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und besonderen Aufwand erhalten.

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