Erster TeilWahl der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und DienststellenErster AbschnittVorbereitung der Wahl§ 1Bestellung des Wahlvorstandes§ 2Aufgaben des Wahlvorstandes§ 3Liste der Wahlberechtigten§ 4Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten§ 5Wahlausschreiben§ 6Wahlvorschläge§ 7Nachfrist für Wahlvorschläge§ 8Bekanntmachung der Bewerber und BewerberinnenZweiter AbschnittDurchführung der Wahl§ 9Stimmabgabe§ 10Wahlvorgang§ 11Schriftliche Stimmabgabe§ 12Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen§ 13Feststellung des Wahlergebnisses§ 14Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl§ 15Bekanntmachung der Gewählten§ 16Aufbewahrung der Wahlunterlagen§ 17Nachwahl des stellvertretenden MitgliedsDritter AbschnittVereinfachtes Wahlverfahren§ 18Voraussetzungen§ 19Vorbereitung der Wahl§ 20Durchführung der Wahl§ 21Nachwahl des stellvertretenden MitgliedsZweiter TeilWahl der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen§ 22WahlverfahrenDritter TeilWahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen§ 23WahlverfahrenVierter TeilWahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der Schwerbehinderten Richter und Richterinnen§ 24Vorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Richter und Richterinnen§ 25Durchführung der Wahl§ 26Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds§ 27Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und RichterinnenFünfter TeilSchlußvorschriften§ 28Berlin-Klausel§ 29Inkrafttreten