SDLWindV Anlage 2

Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 1745)

mit N neu = Anzahl aller neu errichteten oder repowerten Windenergie-Erzeugungseinheiten und der gesamten Betriebsbereiten installierten Wirkleistung .

mit N WEA = Anzahl aller alten und neuen Windenergie-Erzeugungseinheiten in der erweiterten Windenergie-Erzeugungsanlage .

Q vb, gefordert ist die gemäß §§ 2 und 3 geforderte Verfügbare Blindleistung Q vb , wenn eine Windenergie-Erzeugungsanlage ausschließlich aus neu errichteten oder repowerten Windenergie-Erzeugungseinheiten bestehen würde.

Q vb, anteilig, NAP ist die anteilig am Netzverknüpfungspunkt geforderte Verfügbare Blindleistung Q vb , wenn eine erweiterte Windenergie-Erzeugungsanlage sowohl aus neu errichteten als auch aus alten Windenergie-Erzeugungseinheiten besteht:

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