Q vb, gefordert ist die gemäß §§ 2 und 3 geforderte Verfügbare Blindleistung Q vb , wenn eine Windenergie-Erzeugungsanlage ausschließlich aus neu errichteten oder repowerten Windenergie-Erzeugungseinheiten bestehen würde.
Q
vb, anteilig, NAP
ist die anteilig am
Netzverknüpfungspunkt
geforderte
Verfügbare Blindleistung Q
vb
, wenn eine erweiterte
Windenergie-Erzeugungsanlage
sowohl aus neu errichteten als auch aus alten
Windenergie-Erzeugungseinheiten
besteht: