Der SE-Betriebsrat ist zuständig für die Angelegenheiten, die die SE selbst, eine ihrer Tochtergesellschaften oder einen ihrer Betriebe in einem anderen Mitgliedstaat betreffen oder die über die Befugnisse der zuständigen Organe auf der Ebene des einzelnen Mitgliedstaats hinausgehen.
SEBG § 27 Zuständigkeiten des SE-Betriebsrats
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.