Urlaubsort ist nach Wahl des Besatzungsmitglieds
- 1.
der Wohnort des Besatzungsmitglieds, - 2.
der Ort, an dem der Heuervertrag abgeschlossen worden ist, - 3.
der durch Tarifvertrag festgelegte Ort oder - 4.
jeder andere im Heuervertrag vereinbarte Ort.
Urlaubsort ist nach Wahl des Besatzungsmitglieds
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