Für die Berufsbildung in Berufen nach § 92 ist die Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V., Bremen, die zuständige Stelle.
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SeeArbG § 91 Zuständige Stelle
Seearbeitsgesetz
Referenzen
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.