Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

SeeArbG § 91 Zuständige Stelle

Seearbeitsgesetz

Für die Berufsbildung in Berufen nach § 92 ist die Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V., Bremen, die zuständige Stelle.

Referenzen

Zitiert von

Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.