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SeeLAuFV 2023 § 5 Theoretische Ausbildung

Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen

Die theoretische Ausbildung wird durch die in § 4 Absatz 1 und 2 genannten Stellen durchgeführt. Die Inhalte der theoretischen Ausbildung bestimmen sich nach dem Ausbildungsrahmenplan der Anlage 1.

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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Hamburg - 5 E 2561/23
4. Juli 2023
5 E 2561/23 4. Juli 2023