Die theoretische Ausbildung wird durch die in § 4 Absatz 1 und 2 genannten Stellen durchgeführt. Die Inhalte der theoretischen Ausbildung bestimmen sich nach dem Ausbildungsrahmenplan der Anlage 1.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
SeeLAuFV 2023 § 5 Theoretische Ausbildung
Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
|
Beschluss vom Verwaltungsgericht Hamburg - 5 E 2561/23
4. Juli 2023
|
5 E 2561/23 | 4. Juli 2023 |