Die öffentliche Aufforderung hat, sofern das Verfahren nach § 1 Abs. 5 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 nur mit Wirkung für Ansprüche wegen Sachschäden eröffnet worden ist, auch den in § 10 Abs. 3 genannten Inhalt.
SeeRVertO 1986 § 42 Öffentliche Aufforderung bei Verfahren nur mit Wirkung für Ansprüche wegen Sachschäden
Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschiffahrt
Referenzen
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