Erster AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Grundregeln für das Verhalten im Verkehr§ 4Verantwortlichkeit§ 5Schiffahrtszeichen§ 6Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge§ 7Fahrzeuge des öffentlichen DienstesZweiter AbschnittSichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge§ 8Allgemeines§ 9Verwendung von Positionslaternen§ 10Kleine Fahrzeuge§ 11Schallsignale der Binnenschiffe§§ 12 bis 18(aufgehoben)Dritter AbschnittSchallsignale der Fahrzeuge§§ 19 und 20(aufgehoben)Vierter AbschnittFahrregeln§ 21Grundsätze§ 22Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot§ 23Überholen§ 24Begegnen§ 25Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser§ 26Fahrgeschwindigkeit§ 27Schleppen und Schieben§ 28Durchfahren von Brücken und Sperrwerken§ 29Einlaufen in Schleusen und Auslaufen§ 30Fahrbeschränkungen und Fahrverbote§ 31Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängen, Wassermotorradfahren, Kite- und SegelsurfenFünfter AbschnittRuhender Verkehr§ 32Ankern§ 33Anlegen und Festmachen§ 34Umschlag§ 35Ankern, Anlegen, Festmachen und Vorbeifahren von und an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern§ 36Umschlag bestimmter gefährlicher GüterSechster AbschnittSonstige Vorschriften§ 37Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen§ 38Ausübung der Fischerei und der Jagd§ 39Fahrpläne für Fahrgastschiffe und Fähren§ 40Mitführen von UnterlagenSiebenter AbschnittErgänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal§ 41Geltungsbereich§ 42Zulassung§ 43An- und Abmeldung§ 44(aufgehoben)§ 45Verkehr in den Zufahrten§ 46Vorfahrt beim Einlaufen in die Schleusen und beim Auslaufen§ 47Verbot des Einlaufens in die Schleusen und des Auslaufens§ 48Fahrabstand§ 49Verhalten vor und in den Weichengebieten§ 50Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände§ 51Fahrregeln für Sportfahrzeuge§ 52(aufgehoben)§ 53Fahrregeln und Festmachen auf dem Gieselaukanal§ 54(aufgehoben)Achter Abschnitt
Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden der
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
§ 55Schifffahrtspolizei§ 55aVerkehrszentralen§ 56Schiffahrtspolizeiliche Verfügungen§ 57Schiffahrtspolizeiliche Genehmigungen§ 58Schiffahrtspolizeiliche Meldungen§ 59Befreiung§ 60Ermächtigung zum Erlaß von schiffahrtspolizeilichen Bekanntmachungen und RechtsverordnungenNeunter AbschnittBußgeld- und Schlußvorschriften§ 61Ordnungswidrigkeiten§ 62(Inkrafttreten; Aufhebung von Vorschriften)Anlage ISchiffahrtszeichenVorbemerkungenAbschnitt I - SichtzeichenA. Gebots- und VerbotszeichenNr.A. 1ÜberholverbotA. 2Begegnungsverbot an EngstellenA. 3GeschwindigkeitsbeschränkungA. 4Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Gefährdung durch Sog oder WellenschlagA. 5Geschwindigkeitsbeschränkung vor Stellen mit BadebetriebA. 6Einhalten eines FahrabstandesA. 7Anhalten vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und SchleusenA. 8AnkerverbotA. 9FestmacheverbotA.10LiegeverbotA.11Einhalten einer FahrtrichtungA.12Abgabe von SchallsignalenA.13Anhalten in SchleusenA.14Durchfahren von BrückenA.15Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke in einer RichtungA.16Aufforderung zum AnhaltenA.17Gesperrte WasserflächenA.18Sperrung der gesamten Seeschiffahrtsstraße oder einer TeilstreckeA.19Durchfahren beweglicher Brücken und Sperrwerke sowie Einfahren in Schleusen und Ausfahren sowie der Zufahrten zu ihnenA.20Einfahren in die Zufahrten zum Nord-Ostsee-KanalA.21Einfahren in die Schleusenvorhäfen und in die Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttel und Kiel-HoltenauA.22Durchfahren der Weichengebiete des Nord-Ostsee-KanalsA.23Verkehr beim Ölhafen BrunsbüttelA.24Ein- und Ausfahren Gieselaukanal und Toter Travearm (Altarm der Teerhofinsel)A.25Einfahren in die Husumer AuB. Warnzeichen und HinweiszeichenB. 1FährstelleB. 2Durchfahren von festen BrückenB. 3FernsprechstelleB. 4Grenzen eines Weichengebietes am Nord-Ostsee-KanalB. 5WasserskiB. 6Außergewöhnliche SchiffahrtsbehinderungB. 7QuerströmungB. 8WassermotorräderB. 9(aufgehoben)B.10Kennzeichnung der Zufahrten zu Fahrwassern und der Mitte von SchiffahrtswegenB.11Bezeichnung der FahrwasserseitenB.12(aufgehoben)B.13Bezeichnung von abzweigenden oder einmündenden FahrwassernB.14ReedenB.15GefahrenstellenB.16Kennzeichnung besonderer Gebiete und StellenB.17FestmachetonneAbschnitt II - SchallsignaleC. 1AnhaltenC. 2Durchfahren/Einfahren verbotenC. 3Durchfahren/EinfahrenC. 4Sperrung der SeeschiffahrtsstraßeC. 5Einfahren in die Zufahrten und Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals von SeeC. 6Einfahren in die Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals vom Kanal ausAnlage IISichtzeichen und Schallsignale der FahrzeugeErläuterung zur Anlage IIII.1 Sichtzeichen der FahrzeugeNr.1Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes bei Erfüllung polizeilicher Aufgaben2Zollfahrzeuge3Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei sowie Maschinenfahrzeuge, die Schießscheiben schleppen4(aufgehoben)5Fähren6Fahrzeuge und Schub- und Schleppverbände, die bestimmte gefährliche Güter befördern, und leere Fahrzeuge im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 27 und 8(aufgehoben)9Schwimmendes Zubehör10Manövrierbehinderte Fahrzeuge, die im Fahrwasser baggern oder Unterwasserarbeiten ausführen11Festgemachte Fahrzeuge, schwimmende Anlagen und außergewöhnliche Schwimmkörper12Fahrzeuge mit Seelotsen auf dem Nord-Ostsee-Kanal13Freifahrer auf dem Nord-Ostsee-Kanal14Am Ufer festgekommene Fahrzeuge auf dem Nord-Ostsee-Kanal15Fahrzeuge, die einen Seelotsen anfordern16Fahrzeuge, die einen Seelotsen absetzen wollenII.2 Schallsignale der Fahrzeuge1Achtungssignal2Gefahr- und Warnsignal3Schallsignale bei verminderter Sicht4(aufgehoben)5Ausweichsignale6Anforderungssignale "Brücke/Sperrtor/Schleuse öffnen"7Schleppersignale8(aufgehoben)Anlage IIIKarte zu § 1 Abs. 5Anlage IV(aufgehoben)