Ein Sportboot oder Wassermotorrad darf nur vermietet werden, wenn es
- 1.
-
die vorgeschriebenen Kennzeichnungen und Kennzeichen besitzt, - 2.
-
ein von der Zulassungsbehörde für dieses Sportboot oder Wassermotorrad ausgestelltes Bootszeugnis nach dem Muster der Anlage 1 besitzt, - 3.
-
die in dem Bootszeugnis nach Nummer 2 festgelegten Bedingungen und Auflagen erfüllt und - 4.
-
die in dem Bootszeugnis nach Nummer 2 vorgeschriebene Ausrüstung an Bord hat.