SeeSpbootV Inhaltsübersicht

Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich

Abschnitt 1   Allgemeine Bestimmungen § 1 Geltungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2   Inbetriebnahme von Sportbooten oder Wassermotorrädern § 3 CE-Kennzeichnung § 4 Kennzeichnung von Wassermotorrädern im Inland Abschnitt 3   Vermietung von Sportbooten oder Wassermotorrädern im Inland § 5 Bootszeugnis § 6 Zulassungsverfahren § 7 Vermietung § 8 Amtliche Kennzeichen § 9 Unterhaltung § 10 Besichtigung der Betriebsstätte und der Sportboote oder Wassermotorräder § 11 Pflichten des Unternehmers § 12 Pflichten der Mieter und Bootsführer § 13 Beschränkungen und Ausnahmen Abschnitt 4   Gewerbsmäßige Nutzung von Sportbooten im Inland § 14 Sicherheitszeugnis § 15 Fahrerlaubnis Abschnitt 5   Schlussvorschriften für Sportboote und Wassermotorräder im Inland § 16 Ordnungswidrigkeiten § 17 Überwachung Abschnitt 6   Sportboote unter deutscher Flagge im Ausland § 18 Vermietung im Ausland § 19 Gewerbsmäßige Nutzung im Ausland Anlage 1 Bootszeugnis (§ 5) Anlage 2 Untersuchungsumfang (§ 6 Abs. 1) Anlage 3 Abnahmeprotokoll für Sportboote/Wassermotorräder (§ 6 Abs. 2) Anlage 4 Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten (§ 15 Abs. 2)

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von