- 1.
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Die folgenden Signale, die zusammen oder einzeln verwendet oder gezeigt werden, bedeuten Not und die Notwendigkeit der Hilfe: - a)
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Kanonenschüsse oder andere Knallsignale in Zwischenräumen von ungefähr einer Minute; - b)
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anhaltendes Ertönen eines Nebelsignalgeräts; - c)
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Raketen oder Leuchtkugeln mit roten Sternen einzeln in kurzen Zwischenräumen; - d)
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das durch eine beliebige Signalart gegebene Morsesignal ...---... (SOS); - e)
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das Sprechfunksignal aus dem gesprochenen Wort "Mayday"; - f)
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das Notzeichen NC des Internationalen Signalbuchs; - g)
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ein Signal aus einer viereckigen Flagge, darüber oder darunter ein Ball oder etwas, das einem Ball ähnlich sieht; - h)
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Flammensignale auf dem Fahrzeug, z.B. brennende Teertonnen, Öltonnen oder dergleichen; - i)
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eine rote Fallschirm-Leuchtrakete oder eine rote Handfackel; - j)
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ein Rauchsignal mit orangefarbenem Rauch; - k)
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langsames und wiederholtes Heben und Senken der nach beiden Seiten ausgestreckten Arme; - l)
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ein Notalarm über das Digitale Selektivrufsystem (DSC), der ausgesandt wird auf: - a)
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UKW-Kanal 70 oder - b)
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den GW-/KW-Frequenzen 2187,5 kHz, 8414,5 kHz, 4207,5 kHz, 6312 kHz, 12577 kHz oder 16804,5 kHz;
- m)
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ein Notalarm Schiff-Land, der über die Inmarsat-Anlage des Schiffes oder eine Schiffs-Erdfunkstelle eines anderen mobilen Satellitendienstanbieters übermittelt wird; - n)
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von einer Seenotfunkboje ausgestrahlte Funksignale; - o)
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zugelassene Signale, die über Funksysteme einschließlich Radartransponder auf Überlebensfahrzeugen übermittelt werden.
- 2.
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Die obengenannten Signale dürfen nur verwendet oder gezeigt werden, wenn Not und die Notwendigkeit der Hilfe vorliegen; die Verwendung von Signalen, die mit diesen Signalen verwechselt werden können, ist verboten. - 3.
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Auf die betreffenden Abschnitte des Internationalen Signalbuchs, des Internationalen Handbuchs für die luftgestützte und maritime Suche und Rettung, Band III, und auf folgende Signale wird hingewiesen: - a)
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ein Stück orangefarbenes Segeltuch mit einem schwarzen Quadrat oder Kreis oder mit einem anderen entsprechenden Zeichen (zur Erkennung aus der Luft); - b)
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ein Seewasserfärber.