Verordnung über die Berufsausbildung zum Segelmacher und zur Segelmacherin
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 567 - 572)
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1.–18.
Monat
19.–36.
Monat
12341
Anfertigen und Umsetzen von technischen Unterlagen
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)
a)
Arten und Aufbau von Segeln unter Berücksichtigung von aerodynamischen Gesichtspunkten unterscheiden
b)
Takelungsarten unterscheiden
c)
Arten, Aufbau und Funktion von Planen, Bezügen, Markisen und Zelten unterscheiden
d)
Skizzen und Fachzeichnungen erstellen und anwenden
e)
technische Unterlagen, insbesondere Vermessungsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen, Arbeitsanweisungen, Merkblätter und Richtlinien, anwenden
manuelle Näharbeiten, insbesondere Kreuz-, Liek- und Lappstich, ausführen
e)
maschinelle Näharbeiten, insbesondere Sechs- und Vierstich-Nähte sowie Zick-Zack-Nähte, ausführen
f)
Klebe- und Schweißverfahren anwenden
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g)
Schlaufen und Gurte bestimmen und anbringen
h)
Verstärkungen, insbesondere Eckverstärkungen, aufbringen, Lastkonzentrationen berücksichtigen
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Fertigstellen und Anschlagen von Segeln
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 9)
a)
Zubehör, insbesondere Kauschen, Beschläge, Ösen und Knöpfe, anbringen
b)
Kennzeichnungen, insbesondere Klassenzeichen, anbringen
c)
Segellatten einführen, einstellen und sichern
d)
Segel unter Berücksichtigung von technischen Vorgaben, insbesondere Rollrichtung, Kundenanforderungen und Sicherheitsbestimmungen, an- und abschlagen sowie sichern
e)
Segel trimmen, Schotwinkel kontrollieren
f)
technische Funktionen der Anschlagmittel prüfen
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Arbeiten an Rigg und Takelage
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 10)
a)
Natur- und Chemiefaserseile, insbesondere durch Knoten und Spleißen, verbinden, Taklinge aufsetzen, Normen beachten
b)
Zubehör, insbesondere Kauschen, Ringe und Beschläge, einarbeiten
5
c)
Drahtseile, insbesondere durch Pressen und Spleißen, konfektionieren, Normen beachten
d)
Reff- und Rollanlagen auf Funktion prüfen
e)
Korrosionsschutz, insbesondere bei Materialkombinationen, beachten und Maßnahmen durchführen
f)
Masten, insbesondere durch Einstellen der Wanten und Stage, trimmen
g)
Verschleißteile austauschen
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Fertigstellen und Montieren von Bezügen, Planen, Zelten und Markisen
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 11)
a)
Zubehör, insbesondere Beschläge, Ösen und Beriemung, vorbereiten und anbringen
2
b)
Bezüge, Planen, Zelte und Zubehör unter Berücksichtigung von technischen Vorgaben, Kundenanforderungen und Sicherheitsbestimmungen montieren
c)
Untergründe prüfen und bearbeiten, Befestigungsart und Befestigungsmittel festlegen
d)
Markisen unter Berücksichtigung von technischen Vorgaben, Kundenanforderungen und Sicherheitsbestimmungen montieren
e)
Funktionen prüfen
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Durchführen von Reparatur- und Wartungsarbeiten
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 12)
a)
Ursachen von Störungen, Fehlern und Schäden ermitteln
b)
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen
c)
Reparaturarbeiten durchführen und dokumentieren
d)
Maßnahmen zur Lagerung von Produkten durchführen
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e)
Durchführbarkeit von Reparaturen beurteilen, Reparaturvorschläge erarbeiten und mit dem Kunden, insbesondere unter Kostenaspekten, erörtern
f)
Wartungsarbeiten durchführen
3
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1.–18.
Monat
19.–36.
Monat
12341
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1)
a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
2
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2)
a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3)
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4
Umweltschutz
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 5)
a)
Auftragsunterlagen prüfen und bearbeiten
b)
Arbeitsschritte unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe und Fertigungsunterlagen festlegen
c)
Werk- und Hilfsstoffe sowie Arbeitsmittel den einzelnen Arbeitsschritten zuordnen, kennzeichnen und auftragsbezogen bereitstellen
d)
Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten
e)
Materialbedarf berechnen und Bedarfslisten erstellen
5
f)
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
g)
Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, festlegen und dokumentieren
h)
berufsbezogene Bestimmungen und Normen, insbesondere Zollvorschriften, Segelvermessungsvorschriften und kommunales Baurecht, anwenden,
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Betriebliche und technische Kommunikation
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 6)
a)
Informationen beschaffen, aufbereiten und auswerten
b)
auftragsbezogene Daten erstellen, auswerten und dokumentieren, Datenschutz beachten
c)
Gespräche mit Vorgesetzen, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
3
d)
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten, Anwenderprogramme einsetzen
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Kundenorientierung
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 7)
a)
Gespräche mit Kunden und weiteren Beteiligten führen und dabei kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln berücksichtigen
b)
durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum wirtschaftlichen Betriebserfolg beitragen
c)
Kundenwünsche ermitteln und mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen
4
d)
Kundenanforderungen auf Umsetzbarkeit prüfen, bei der Durchführung von Aufträgen beachten, Kosten abschätzen
e)
Kunden beraten
f)
Kundenbeanstandungen entgegennehmen, beurteilen und Maßnahmen zur Bearbeitung ergreifen
g)
Produkte übergeben, Kunden in Bedienung, Wartung und Pflege einweisen
h)
Kunden über Serviceleistungen informieren, Serviceleistungen anbieten
i)
Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
(§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 8)
a)
Ziele und Aufgaben der Qualitätssicherung unterscheiden
b)
Zwischen- und Endkontrollen durchführen
c)
Produkte kunden- und normgerecht verpacken sowie versandfertig machen
d)
Kriterien für das Lagern von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Produkten berücksichtigen
3
e)
Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen und dokumentieren
f)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsabläufen beitragen
g)
Zusammenhänge von qualitätssichernden Maßnahmen, insbesondere zwischen Produktivität, Wirtschaftlichkeit und Kundenzufriedenheit, erkennen