(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung, - 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
-
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
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Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen, - 6.
-
Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung, - 7.
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Instandhalten von Werkzeugen, - 8.
-
Erschließungs-, Gewinnungs- und Fördertechniken von Rohstoffen, - 9.
-
Verarbeiten von Rohstoffen zu Endprodukten, - 10.
-
Grundlagen der Hydraulik und Pneumatik, - 11.
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Grundlagen der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, - 12.
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Gewinnen, Fördern und Transportieren von Rohstoffen, - 13.
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Verfahrensabläufe, - 14.
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Produktions- und Prozesssteuerung, - 15.
-
Instandhalten von Maschinen und Anlagen, - 16.
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Lagern und Entsorgen.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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in der Fachrichtung Baustoffe: - a)
-
Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung, - b)
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Instandsetzen von Maschinen und Anlagen, - c)
-
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, - d)
-
Überwachen verfahrens- und fertigungstechnischer Abläufe von Brenn- und Veredelungsprozessen, - e)
-
Abfüllen, Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Baustoffen;
- 2.
-
in der Fachrichtung Transportbeton: - a)
-
Disponieren von Mischungen, Materialfluss und Materialtransporten, - b)
-
Herstellen von Transportbeton, - c)
-
Herstellen von Werkfrischmörtel, - d)
-
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, - e)
-
Wiederaufbereiten von Restbeton und Restmörtel;
- 3.
-
in der Fachrichtung Gipsplatten oder Faserzement: - a)
-
Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung, - b)
-
Instandsetzen von Maschinen und Anlagen, - c)
-
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, - d)
-
Überwachen verfahrens- und fertigungstechnischer Abläufe von Produktionsprozessen, - e)
-
Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Gipsplatten oder Faserzement;
- 4.
-
in der Fachrichtung Kalksandsteine oder Porenbeton: - a)
-
Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung, - b)
-
Instandsetzen von Maschinen und Anlagen, - c)
-
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, - d)
-
Überwachen verfahrens- und fertigungstechnischer Abläufe von Produktionsprozessen, - e)
-
Versandvorbereiten und Verladen von Kalksandsteinen oder Porenbeton;
- 5.
-
in der Fachrichtung vorgefertigte Betonerzeugnisse: - a)
-
Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung, - b)
-
Qualitätssicherung, - c)
-
Probenahme und Probenanalyse, - d)
-
Instandsetzen von Maschinen und Anlagen, - e)
-
Herstellen unterschiedlicher Betonsorten, - f)
-
Herstellen und Prüfen von vorgefertigten Betonerzeugnissen, - g)
-
Vorbereiten des Versandes und Verladen vorgefertigter Betonerzeugnisse;
- 6.
-
in der Fachrichtung Asphalttechnik: - a)
-
Disponieren von Mischungen, Materialfluss und Materialtransporten, - b)
-
Herstellen von Walzasphalt und von Gussasphalt, - c)
-
Einbauen von Walzasphalt und von Gussasphalt, - d)
-
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung.