Der Soldat hat das Recht, sich zu beschweren. Das Nähere regelt die Wehrbeschwerdeordnung.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
SG § 34 Beschwerde
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.