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SG § 58a Reservewehrdienstverhältnis

Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

Die Rechtsstellung der Soldaten in einem Reservewehrdienstverhältnis wird durch das Reservistinnen- und Reservistengesetz geregelt.

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 23 K 2703/23
19. Juni 2024
23 K 2703/23 19. Juni 2024