Die Rechtsstellung der Soldaten in einem Reservewehrdienstverhältnis wird durch das Reservistinnen- und Reservistengesetz geregelt.
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SG § 58a Reservewehrdienstverhältnis
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 23 K 2703/23
19. Juni 2024
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23 K 2703/23 | 19. Juni 2024 |