SGB 10
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
- Inhaltsübersicht
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Örtliche Zuständigkeit
- § 3 Amtshilfepflicht
- § 4 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
- § 5 Auswahl der Behörde
- § 6 Durchführung der Amtshilfe
- § 7 Kosten der Amtshilfe
- § 8 Begriff des Verwaltungsverfahrens
- § 9 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
- § 10 Beteiligungsfähigkeit
- § 11 Vornahme von Verfahrenshandlungen
- § 12 Beteiligte
- § 13 Bevollmächtigte und Beistände
- § 14 Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten
- § 15 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen
- § 16 Ausgeschlossene Personen
- § 17 Besorgnis der Befangenheit
- § 18 Beginn des Verfahrens
- § 19 Amtssprache
- § 20 Untersuchungsgrundsatz
- § 21 Beweismittel
- § 22 Vernehmung durch das Sozial- oder Verwaltungsgericht
- § 23 Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides statt
- § 24 Anhörung Beteiligter
- § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte
- § 26 Fristen und Termine
- § 27 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- § 28 Wiederholte Antragstellung
- § 29 Beglaubigung von Dokumenten
- § 30 Beglaubigung von Unterschriften
- § 31 Begriff des Verwaltungsaktes
- § 31a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes
- § 32 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
- § 33 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
- § 34 Zusicherung
- § 35 Begründung des Verwaltungsaktes
- § 36 Rechtsbehelfsbelehrung
- § 37 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- § 38 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
- § 39 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
- § 40 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
- § 41 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
- § 42 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
- § 43 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
- § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
- § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
- § 46 Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
- § 47 Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes
- § 48 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
- § 49 Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren
- § 50 Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
- § 51 Rückgabe von Urkunden und Sachen
- § 52 Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
- § 53 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
- § 54 Vergleichsvertrag
- § 55 Austauschvertrag
- § 56 Schriftform
- § 57 Zustimmung von Dritten und Behörden
- § 58 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
- § 59 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
- § 60 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
- § 61 Ergänzende Anwendung von Vorschriften
- § 62 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte
- § 63 Erstattung von Kosten im Vorverfahren
- § 64 Kostenfreiheit
- § 65 Zustellung
- § 66 Vollstreckung
- § 67 Begriffsbestimmungen
- § 67a Datenerhebung
- § 67b Zulässigkeit der Datenverarbeitung und -nutzung
- § 67c Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung
- § 67d Übermittlungsgrundsätze
- § 67e Erhebung und Übermittlung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung
- § 68 Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr
- § 69 Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben
- § 70 Übermittlung für die Durchführung des Arbeitsschutzes
- § 71 Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse
- § 72 Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren
Sicherheit
- § 73 Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens
- § 74 Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich
- § 74a Übermittlung zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren
- § 75 Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung
- § 76 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten
- § 77 Übermittlung ins Ausland und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 78 Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werden
- § 78a Technische und organisatorische Maßnahmen
- § 78b Datenvermeidung und Datensparsamkeit
- § 78c Datenschutzaudit
- § 79 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
- § 80 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag
- § 81 Rechte des Einzelnen, Datenschutzbeauftragte
- § 82 Schadensersatz
- § 83 Auskunft an den Betroffenen
- § 83a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Sozialdaten
- § 84 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht
- § 84a Unabdingbare Rechte des Betroffenen
- § 85 Bußgeldvorschriften
- § 85a Strafvorschriften
- § 86 Zusammenarbeit
- § 87 Beschleunigung der Zusammenarbeit
- § 88 Auftrag
- § 89 Ausführung des Auftrags
- § 90 Anträge und Widerspruch beim Auftrag
- § 91 Erstattung von Aufwendungen
- § 92 Kündigung des Auftrags
- § 93 Gesetzlicher Auftrag
- § 94 Arbeitsgemeinschaften
- § 95 Zusammenarbeit bei Planung und Forschung
- § 96 Ärztliche Untersuchungen, psychologische Eignungsuntersuchungen
- § 97 Durchführung von Aufgaben durch Dritte
- § 98 Auskunftspflicht des Arbeitgebers
- § 99 Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen
- § 100 Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen
Heilberufs
- § 101 Auskunftspflicht der Leistungsträger
- § 101a Mitteilungen der Meldebehörden
- § 102 Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers
- § 103 Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung
nachträglich entfallen ist
- § 104 Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers
- § 105 Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers
- § 106 Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten
- § 107 Erfüllung
- § 108 Erstattung in Geld, Verzinsung
- § 109 Verwaltungskosten und Auslagen
- § 110 Pauschalierung
- § 111 Ausschlussfrist
- § 112 Rückerstattung
- § 113 Verjährung
- § 114 Rechtsweg
- § 115 Ansprüche gegen den Arbeitgeber
- § 116 Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige
- § 117 Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger
- § 118 Bindung der Gerichte
- § 119 Übergang von Beitragsansprüchen
- § 120 Übergangsregelung
- Anlage (zu § 78a)
Standangaben
- Neugefasst durch Bek. v. 18. 1.2001 I 130; (Neuf)
- zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 11.11.2016 I 2500 (Stand)
- Änderung durch Art. 20 Abs. 8 G v. 23.12.2016 I 3234 (Nr. 66) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet (Hinweis)
- Änderung durch Art. 5 Abs. 7 G v. 10.3.2017 I 410 ist berücksichtigt (Hinweis)
- Änderung durch Art. 166 G v. 29.3.2017 I 626 ist berücksichtigt (Hinweis)
- Änderung durch Art. 6 Abs. 2 G v. 11.6.2017 I 1607 ist berücksichtigt (Hinweis)
- Änderung durch Art. 11 G v. 23.6.2017 I 1822 ist berücksichtigt (Hinweis)
- Änderung durch Art. 24 G v. 17.7.2017 I 2541 mWv 25.5.2018 (Nr. 49) noch nicht berücksichtigt (Hinweis)
- Änderung durch Art. 2 Abs. 6 G v. 18.7.2017 I 2739 (Nr. 52) mit unbestimmter zukünftiger Wirkung noch nicht berücksichtigt (Hinweis)
- Änderung durch Art. 10 Abs. 11 G v. 30.10.2017 I 3618 ist berücksichtigt (Hinweis)
Versionen