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SGB 10/Kap3 § 25 Inkrafttreten

Sozialgesetzbuch - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten -

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen am 1. Juli 1983 in Kraft.

(2) - (4)

(5) Die Vorschriften des Artikels I §§ 88 bis 94 gelten auch für bereits bestehende Auftragsverhältnisse und Arbeitsgemeinschaften zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben zur Eingliederung Behinderter.

(6) (weggefallen)

Referenzen

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